Rückführung des Pflegekindes Amy auf Anordnung eines Oberlandgerichtes gegen die Empfehlung des Jugendamtes und gegen jede Vernunft
von Birgit Nabert und Christoph Malter
Seit etwa 12 Monaten begleitet unser Landesverband eine Pflegefamilie, die uns kurz zusammengefasst folgende Informationen zu ihrem Kind gab: Die heute 2-jährige Amy(Name geändert) lebt seit dem 17. Lebenstag in der Pflegefamilie. Es liegen Informationen darüber vor, dass Amy aufgrund einer Suchtproblematik der leiblichen Mutter aus dem Krankenhaus heraus in Pflege kam, nach der Schwangerschaft unter Entzugserscheinungen litt und deshalb mit Morphin behandelt werden musste. Eine intrauterine Schädigung durch Alkohol- und Drogenkonsum der Mutter während der Schwangerschaft konnte bis heute nicht ausgeschlossen werden. Die Pflegeeltern legen uns ein 60-seitiges Sachverständigengutachten vor, aus dem u.a. hervorgeht, dass Amy eine sichere Bindung an die Pflegeeltern entwickelt habe.
Die Pflegeeltern fragen uns nach unserer Einschätzung dazu, inwiefern ein Halbjahres-Rückführungsplan dem Kindeswohl von Amy entsprechen würde und bitten um Hilfe. Weil wir die Rückfhrung für unverantwortlich halten, fertigen wir eine schriftliche Stellungnahme an, aus der wir hier zitieren:
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