FORUM: Internetzeitschrift des Landesverbandes für Kinder
in Adoptiv und Pflegefamilien S-H e.V. (KiAP) und der Arbeitsge-
meinschaft für Sozialberatung und Psychotherapie (AGSP)


 

Artikel / Jahrgang 2011 +

 

DAS BUNDESKINDERSCHUTZGESETZ –

DIE REFORM DER KINDER- UND JUGENDHILFE
IST GESCHEITERT

 

von Georg Ehrmann

 

Nun ist es soweit: Der Kinderschutz in Deutschland soll ein eigenes Bundesgesetz bekommen. Der Entwurf dieses Gesetzes enthält zwar längst überfällige Verbesserungen und Korrekturen, ist jedoch nicht geeignet, die erheblichen Defizite im deutschen Kinder- und Jugendhilfesystem zu beheben. Es fehlt an grundlegenden Reformen.

Der Verfasser dieses Artikels hat in den Arbeitsgruppen zu dem Gesetz mitgewirkt und die Widerstände erlebt, die generell gegen ein Bundesgesetz, insbesondere aus dem Jugendhilfesystem heraus, artikuliert wurden. Das mehr als 1 ½ Jahre andauernde Verfahren wurde seitens der Systemprotagonisten erfolgreich genutzt, um den Status Quo im Wesentlichen zu erhalten und so zu blockieren bzw. so weich zu spülen, dass wegen mangelnder Verbindlichkeit ein „Weiter so“ gewährleistet ist. Dazu korrespondiert die Anhörung im Familienausschuss vom 26.09.2011, in der die geladenen Experten, im Wesentlichen die „Systemspieler“ aus der Arbeitsgruppe, das Gesetz lobten und dessen Verabschiedung forderten (BT DS 17/6256 – Angeforderte Stellungnahmen für die öffentliche Anhörung Kinderschutzgesetz).

Immer noch ist das Kernproblem des deutschen Jugendhilfesystems, dass rund 600 Jugendämter und die zahlreichen freien Träger nicht nach einheitlichen Standards arbeiten und Evaluation nur partiell und nicht einheitlich erfolgt. Weder bei der Qualifizierung des Fachpersonals und der Diagnostik, noch bei der Wahl der Hilfen, Begrifflichkeiten oder Maßnahmen sowie deren Evaluation und Qualitätssicherung gibt es bundeseinheitliche Standards. Beim Thema Standards gab es im Referentenentwurf einen ersten vorsichtigen positiven Paradigmenwechsel. § 79a sprach unter der Überschrift „Fachliche Standards in der Kinder- und Jugendhilfe“ erstmalig von Standards. Dem folgte die Pflicht der Träger, fachliche Handlungsleitlinien und Qualitätskriterien zu entwickeln, anzuwenden und zu überprüfen. Auch wenn es sich nur um regionale Regelungen gehandelt hätte, wären diese ein erster wichtiger Schritt gewesen.

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