FORUM: Internetzeitschrift des Landesverbandes für Kinder
in Adoptiv und Pflegefamilien S-H e.V. (KiAP) und der Arbeitsge-
meinschaft für Sozialberatung und Psychotherapie (AGSP)


 

Diskussion / Jahrgang 2007

 

Besuchskontakte und Kindeswohlgefährdung

 

 

Besuchskontakte zu den Herkunftseltern haben Vorrang,
es sei denn, sie gefährden das Kindeswohl (vgl. § 1684 BGB).

Das Kindeswohl ist gefährdet,

  1. wenn die Herkunftseltern zu Mißhandlungen oder anderen Traumatisierungen neigen,
  2. wenn  Erinnerungen an vorangegangene Traumatisierungen zu Retraumatisierungen    führen,
  3. wenn zu befürchten ist, daß unrealistische Hoffnungen geweckt und enttäuscht werden,
  4. wenn  das Kind mit Bindungsstörungen belastet ist und die Besuchskontakte den Aufbau der heilnotwendigen Bindungen zu den Pflegeeltern stören,
  5. wenn die Pflegeeltern dem Kind als Bündnispartner der enttäuschenden leiblichen Eltern erscheinen,

.... also fast immer, wenn es sich um vernachlässigte, mißhandelte oder mißbrauchte Kinder handelt.

 

*******

Sogar scheinbar gelungene Besuchskontakte
können alte Wunden aufreißen
oder zudeckende Abwehrnarben verstärken;
eine Wunde wird nicht heilen,
wenn sie immer wieder geöffnet wird,
auch wenn keine neuen Verletzungen hinzukommen. 

Gudrun und Kurt Eberhard

s.a. Gleichnis vom verkümmerten Pflänzchen im neuen Mutterboden

 

 

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