Sieben Sünden gegen das Kindeswohl Thesen aus unseren Erfahrungen mit dem staatlichen Kinderschutz
von Gudrun und Kurt Eberhard (Dez. 00)
- In den siebziger Jahren begann die Rechtsprechung, die im JWG kodifizierten Interventionsmöglichkeiten des Jugendamtes gegen verwahrlosende Eltern in Frage zu stellen und schließlich als verfassungswidrig zu erklären.
- Der Gesetzgeber verschärfte diesen Trend durch ersatzlose Streichung des § 64 JWG (Fürsorgeerziehung wegen Verwahrlosung oder drohender Verwahrlosung) und durch weitere Stärkung des Elternrechts (§ 1666a BGB).
- Der im KJHG betonte Dienstleistungscharakter ermutigt die Jugendämter, die Pflichten des staatlichen Wächteramts nachrangig zu behandeln bzw. zu vernachlässigen (anbietende Jugendhilfe statt aufsuchende Familien- und Säuglingsfürsorge).
- Der Mythos der ambulanten Hilfen wird auch dort gesungen, wo alle Erfahrung dagegen spricht, nämlich in den vernachlässigenden, mißhandelnden und mißbrauchenden Familien.
- Die Privatisierung der Heime und ambulanten Hilfen führt zu einem rücksichtslosen Konkurrenzkampf um die traumatisierten Kinder, statt sie rechtzeitig in angemessen betreute Pflegefamilien zu geben.
- Eine ökonomisch motivierte und dementsprechend ideologisierende statt sorgfältig forschende Sozialpädagogik produziert ständig neue Begriffe, Theorien und Methoden, ohne sie in der Praxis empirisch zu überprüfen.
- Die in den vernachlässigenden, mißhandelnden und mißbrauchenden Familien festsitzenden Kinder haben keine Lobby, wohl aber ihre traumatisierenden Eltern, denn sie sind die Klienten der kommerzialisierten Jugendhilfe.
s.a. Das Kindeswohl auf dem Altar des Elternrechts weitere Beiträge zum Thema Wächteramt des Jugendamtes
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