FORUM: Internetzeitschrift des Landesverbandes für Kinder
in Adoptiv und Pflegefamilien S-H e.V. (KiAP) und der Arbeitsge-
meinschaft für Sozialberatung und Psychotherapie (AGSP)


 

Diskussion / Jahrgang 2008

 

Kinderrechte sind wenig wert!

Die Länder wollen die Rechtsvertretung der Kinder
faktisch abschaffen

 

Wie wir aus gut informierten Kreisen erfahren haben, macht der Bundesrat seine Zustimmung zum FGG-Reformgesetz davon abhängig, dass die Bundesregierung einer Pauschalierung der Kosten der Interessenvertretung der Kinder und Jugendlichen in familienrechtlichen Verfahren (durch den Verfahrenspfleger und zukünftigen Verfahrensbeistand) auf niedrigstem Niveau zustimmt. Die geplante Pauschale in Höhe von 350 Euro brutto würde eine fallabhängige, an notwendigen Qualitätsmaßstäben orientierte und sachgerechte Interessenvertretung unmöglich machen. Im Ergebnis hätte diese Pauschalierung zur Folge, dass entweder kein im Interesse der Kinder verantwortungsvoll handelnder Verfahrenspfleger bereit ist, diese Aufgabe zu übernehmen, oder die Arbeit auf einem Niveau geleistet wird, die nur noch pro forma den Kindesinteressen dient.

Befremdlich muss die Diskussion über die Kosten auch anmuten, wenn man sich die Zahlen genauer ansieht, um die es hier geht. Aus den Ergebnissen einer Umfrage in unserer bundesweiten Mitgliedschaft wissen wir, dass die durchschnittlichen Kosten pro Fall bei unter 800 Euro liegen. Nimmt man die Angaben des statistischen Bundesamtes für das Jahr 2006, die eine Gesamtzahl von 8.756 Bestellungen bundesweit ausweisen, so ergibt sich ein Betrag von ca. 7 Millionen Euro pro Jahr für alle Länder zusammen. Selbst dieser angesichts der Gesamtkosten äußerst geringe Betrag erscheint den Ländern noch zu hoch zu sein, wenn es um die Stärkung und wirksame Sicherung der Kinderrechte geht.

Diese Änderung der Vergütung ist im Schnelldurchgang ohne Beteiligung von Experten geplant, da die Verabschiedung des Gesetzes im Bundestag in 2. und 3. Lesung schon vor der Sommerpause erfolgen soll. Trotz vieler Bemühungen haben wir keine offizielle Bestätigung der Pläne erhalten, obwohl es eine eindeutige Vorlage dazu gibt!

Die BAG Verfahrenspflegschaft für Kinder und Jugendliche fordert die umgehende Rücknahme der Pläne zur Pauschalierung und bietet gleichzeitig eine Deckelung der Vergütung in Höhe von 800 Euro mit Erweiterung im Einzelfall an.

Presseerklärung der BAG
Verfahrenspflegschaft für Kinder und Jugendliche e. V.

Dr. Manuela Stötzel (1. Vorsitzende)
Reinhard Prenzlow (Stellvertretender Vorsitzender)

Berlin, den 07.06.08

 

 

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