FORUM: Internetzeitschrift des Landesverbandes für Kinder
in Adoptiv und Pflegefamilien S-H e.V. (KiAP) und der Arbeitsge-
meinschaft für Sozialberatung und Psychotherapie (AGSP)


 

Erfahrungsbericht / Jahrgang 2006

 

Schutz eines Pflegekindes vor Jugendamt, Justiz
und der leiblichen Mutter

von Birgit Wichmann

 

Ich, Birgit Wichmann, wurde am 23.04.1961 geboren. Meine Mutter war zu diesem Zeitpunkt 17 Jahre alt und gab mich zu meiner Großmutter. Sie ging nach Rostock (DDR), um dort im Überseehafen zu arbeiten und kümmerte sich fortan nicht mehr um mich, von gelegentlichen Besuchen einmal abgesehen. Ich wuchs bei meiner Großmutter sicher, geborgen und liebevoll auf, bis ich 6 Jahre alt wurde. Dann wollte meine Mutter mich zurück haben. Ich hatte zu diesem Zeitpunkt schon zwei Geschwister (5 und 2 Jahre alt). Meine Großmutter wehrte sich dagegen, ich ebenfalls, es half jedoch nichts. Das Jugendamt verfügte, dass ich zurück zur Mutter musste. Meine Wünsche wurden nicht beachtet. Mir wurde sogar jeder Kontakt mit meiner Großmutter unter Strafandrohung verboten. Ich schlich mich heimlich hin, bis ich erwischt wurde. Dann lief ich von meiner Mutter weg und lebte für ca. ½ Jahr (mit Unterbrechungen) im Wald. Daraufhin drohte man mir, entweder ich füge mich oder ich muss ins Kinderheim und man machte mir unmissverständlich klar, dass ein Zurück zur Oma nicht gestattet wird. Ins Kinderheim wollte ich nicht, also fügte ich mich. Von da an war ich für meine Geschwister und den Haushalt zuständig.

Mit 16 Jahren, nach Beendigung der Schule, ging ich zu meiner Oma zurück. Meine Großmutter war und ist immer meine Mutter geblieben. Zu meiner biologischen Mutter gibt es bis heute keine Bindung. 

Im Jahr 1981 wurde meine Tochter K. geboren. Nach ca. 5 Wochen stellte man eine Neuroblastomerkrankung (Krebs) fest, mit einer Überlebenschance von nur 20%. Die Einweisung in die Medizinische Kinderklinik Magdeburg folgte. Die nächsten 7 Monate verbrachte meine Tochter überwiegend im Bett, oft festgebunden. Nach einer OP kam die Chemotherapie. Ein auf den Arm nehmen und das Geben der notwendigen Nestwärme war kaum möglich. Die Versorgung meiner Tochter erfolgte durch wechselnde Krankenschwestern. Der gesamte Krankenhausaufenthalt dauerte ca. 2 Jahre. Daraus resultierte eine Bindungsstörung (emotional instabile Persönlichkeitsstörung mit affektiver Hemmung/Borderline) zu mir. Diese wurde in der Pubertät mit 13 Jahren durch Psychiater der Kinder- und Jugendpsychiatrie Berlin diagnostiziert, nachdem sie extrem verhaltensauffällig wurde. Später dann noch 4 mal von anderen Psychiatern bestätigt. Keiner der Psychiater kam je zu dem Schluß, dass ich an dieser Persönlichkeitsstörung wegen emotionaler Vernachlässigung oder fehlender Erziehung Schuld bin. Im Jahr 2002 sollte K. entmündigt werden. Dem hat sie sich durch Umzug entzogen.

Die Kinder- und Jugendpsychiatrie entließ sie nach ca. 3 Monaten, weil sie sich in der Klinik regelwidrig verhielt und sie jede Therapie verweigerte. Sie sollte mit 14 Jahren auf die geschlossene Abteilung einer anderen Psychiatrie verlegt werden. Meine Tochter und das Jugendamt Berlin verweigerten dies. Das Jugendamt Berlin mit der Begründung „es wäre alles eine Frage der Erziehung“. Die Ursachennennung der Psychiater wurde vollständig ignoriert.

Da ich meine Tochter, auf Anraten der Psychiater, nicht wieder mit nach Hause nahm, kam sie in eine Pflegefamilie nach Neumünster. Von dort nach ca. 3 Monaten in eine andere Pflegefamilie, dann in eine therapeutische Wohngemeinschaft, dann zu einer Freundin, dann wieder in eine therapeutische Wohngemeinschaft und schließlich lebte sie auf der Straße. Zwischendurch, wenn das Jugendamt Berlin mal wieder nicht wusste, wohin mit ihr, kam sie wieder mal zu uns, trotz angeblicher Nichteignung. Die häufigen Wechsel fanden immer dann statt, wenn meine Tochter die Nase wieder mal voll hatte und sie sich nicht an Regeln halten wollte. Sie erfand dann einen angeblichen Missbrauch und durfte wechseln. Schließlich muss man der Sache ja erst mal nachgehen.

Als K. 14 Jahre alt war, wurde das Sorgerecht gem. unseren Antrag dem Jugendamt übertragen. Der Amtsrichter B. sah zwar keinen Grund, uns das Sorgerecht zu entziehen, wir bestanden aber darauf. Nach Meinung der Psychiater hätte dies der nötige Anstoß für unsere Tochter sein können, eine Therapie zu beginnen. Der zweite Grund war, dass unsere Meinung über unsere Tochter und die notwendigen Maßnahmen beim Jugendamt genauso wenig Beachtung fanden, wie die Meinung der Kinder- und Jugendpsychiater.

Nachdem das Jugendamt die Amtsvormundschaft übernommen hatte, ging unsere Tochter nicht mehr zur Schule, sie nahm Drogen, klaute, verprügelte andere junge Leute und ging anschaffen. Eine ihrer vielen kriminellen Taten bestand darin, dass sie einer junge Frau (ca. 16-17 Jahre alt), deren Gesicht ihr nicht passte, erst verprügelte und dann in Brand setzte (alles Teil des Krankheitsbildes Borderline – wäre nicht passiert, wenn das Jugendamt die Diagnose ernst genommen hätte und sie zwecks Therapie in die geschlossene Psychiatrie gekommen wäre). Bis heute gibt es kein Unrechtsbewusstsein bei ihr. Wegen einer dieser kriminellen Taten wurde sie dann in Haft genommen und vor die Wahl gestellt, entweder einem Drogenentzug zuzustimmen oder die Haft zu verbüßen. Sie wählte den Drogenentzug, den sie auch schaffte. Später wurde sie dann aber auch aus dieser Therapieeinrichtung wegen regelwidrigem Verhalten hinausgeworfen.

Wegen der drohenden Entmündigung ging sie dann von der Therapieeinrichtung im Land Brandenburg wieder nach Berlin zurück und ging wieder anschaffen. Zu diesem Zeitpunkt war sie bereits schwanger. Wie gesagt, das Jugendamt hat sie die ganze Zeit begleitet, kannte sie also sehr genau.

Am 26.03.2003 wurde meine Enkeltochter dann geboren. Wie meine Tochter später nicht nur mir, sondern auch anderen Personen gestand, empfand sie für dieses Kind nichts und empfindet auch bis heute nichts für sie. Sie versorgte die Kleine mehr schlecht als recht, so dass die Kinderärztin mit 3 Wochen eine Meldung an das Jugendamt wegen Vernachlässigung machte. Es passierte nichts, obwohl unsere Tochter dem Jugendamt bekannt war und die Geburt von Leonie ebenfalls bekannt war.

Wir hatten zu diesem Zeitpunkt bereits seit 2 Jahren keinen Kontakt mehr zu ihr. Während ihrer Schwangerschaft hatte sie uns jedoch bereits gesucht. Wir waren umgezogen. Meine Schwiegermutter verstarb.  So kamen wir wieder mit ihr in Kontakt.

Sie hatte nichts Eiligeres zu tun, als uns L. zu übergeben und weigerte sich, schlichtweg sie wieder abzuholen. Der Ausreden gab es da viele. Bei einem Kinderarztbesuch im Mai 2003 sagte mir die Kinderärztin, dass L. stark vernachlässigt sei und sie dafür sorgen wird, dass L. meiner Tochter weggenommen wird. Ich schmiss daraufhin meine Selbständigkeit und nahm meine Enkeltochter, ohne zu zögern zu mir. L. war zu diesem Zeitpunkt stark untergewichtig, hatte keine Krankenversicherung, war zu schwach zum trinken, hatte eitrige Hautfalten und Blasen auf dem Bauch. Meine Tochter schob das auf die Stoffwechselerkrankung Galactosämie ihrer Tochter. Später stellte sich das jedoch als Unsinn heraus. Meine Tochter versprach endlich mit dem Anschaffen aufzuhören und die Schule nachmachen zu wollen, später dann eine Berufsausbildung. Nach 3 Wochen war klar, dass sie weiter anschaffen geht und auch an Schule kein Interesse besteht.

Nach ca.. 6 Wochen war L. äußerlich, was Gewicht und Größe betraf, über den Berg. Die Langzeitfolgen dauerten noch ca. 3 Jahre an. Sie hatte einen zu geringen Muskeltonus, weshalb sie schwächer war als ihre Altersgenossen. Erst im Alter von 3 Jahren konnte die Kinderärztin feststellen, dass er nun altersgerecht ist.

Nachdem L. bei uns wohnte, kümmerte sich ihre Mutter nicht mehr um sie. Sie kam zwar sporadisch vorbei, aber nur unter Druck oder wenn mal kein Freund vorhanden war. Geschenke zum Geburtstag, Weihnachten oder Ostern gab es nur, wenn ich sie kaufte oder sie zwang, welche zu kaufen. Auch zum Lebensunterhalt ihrer Tochter trug sie nichts bei, obwohl sie noch ein Jahr lang Sozialhhilfe für L. bezog zzgl. Kindergeld, Erziehungsgeld und Unterhaltsvorschuss. Das Jugendamt Berlin wusste, dass L. bei uns lebte. Es herrschte völliges Entsetzen, als ich hinging, um diese Leistungen für L. einzufordern, weil wir von Anbeginn allein für L. aufgekommen sind.

Als L. 2,5 Jahre alt war, teilte ich meiner Tochter mit, dass ich das Sorgerecht für L. beantragen werde, wenn sie sich weiterhin nicht um L. kümmert. Zu diesem Zeitpunkt hatte sie seit einem ½ Jahr einen Freund, der von ihrer Persönlichkeitsstörung profitieren konnte. Sie tat und tut bis heute alles für ihn. Borderliner können nicht allein sein, und er ist die einzige Person, die mit ihr noch etwas zu tun haben will. Dieser war es auch, der ein Kind von ihr wollte. Schließlich lebt es sich mit einem Kind als Hartz-IV-Empfänger (sind beide) finanziell wesentlich besser, als ohne und schließlich gibt es ja eins, man muss es ja nur holen. Das Jugendamt Berlin empfahl meiner Tochter, ohne an die Folgen für L. zu denken, sie einfach mit zu nehmen. Schließlich ist sie ja die Mutter und bestimmt über das Leben ihrer Tochter. Bestätigt wurden unsere Annahmen in dem dann folgenden Sorgerechtsprozess.

Am 19.November 2005 kam unsere Tochter mit ihrem Freund, um angeblich mit L. spazieren zu gehen. Dies kam mir spanisch vor, dass sie dies vorher noch nie freiwillig getan hatte. Ich sagte ‚nein’ und verwies darauf, dass L. malen möchte und es schon dunkel bei – 3 Grad sei (es war gegen 16.00 Uhr). Daraufhin sagte unsere Tochter, sie müsse mal schnell eine Cola von der Tankstelle holen und verschwand mit ihrem Freund. Ca. 1 Std. später bekamen wir einen Anruf von der Polizei in Oranienburg, die uns mitteilte, dass unsere Tochter uns angezeigt hätte wegen Kindesentzug.

Nachdem wir der Polizistin den Sachverhalt erklärt hatten, riet uns diese, unsere Tochter zu beschwichtigen, damit sie L. da lässt, und am Montag dann das Sorgerecht zu beantragen. So geschah es.

Leider haben wir dann auch keine gute Rechtsanwältin gewählt. Diese kennt sich mit Pflegekindern nicht aus und so wurde zwar ein Antrag auf das Sorgerecht gestellt, der Antrag auf Verbleib unterblieb aber. Auch am notwendigen Engagement mangelte es.

Daraufhin wurden wir per einstweiliger Anordnung zum Pfleger bestellt und uns das Aufenthaltsbestimmungsrecht übertragen.

L. reagierte nach diesem Vorfall mit Einschlafzeiten von bis zu 4 Stunden, schlief dann ca. 2-3 Stunden, stand ständig nachts auf, um zu schauen, ob wir noch im Bett liegen, wollte das Haus nicht mehr verlassen, fing wieder an einzunässen usw.. Wir suchten daraufhin einen Kinderpsychologen auf, der Verlustängste bei L. diagnostizierte, aber ansonsten nicht weiterhelfen konnte. L. hat also Angst, ihr zu Hause, sprich uns, zu verlieren.

Am 7.12.2005 kam dann das Jugendamt O. zu uns. Ein Hausbesuch bei dem wir nach Meinung der zuständigen Sozialarbeiterin Frau K. bestens für unsere Enkeltochter sorgen und keine Defizite zu erkennen waren. Im Gegenteil man lobte uns noch, wie gut wir doch mit L. umgingen.

Gegen Weihnachten fing L. an, sich langsam zu stabilisieren. Sie wurde ruhiger, ging auch mal wieder raus, weigerte sich aber nach wie vor, etwas ohne mich zu machen. Der Kinderpsychologe empfahl keinen Umgang mit der Mutter, bis L. wieder stabil ist. Die Kinderärztin schloss sich an. Dies wurde auch so bei Gericht eingereicht. Ende Januar 2006 bekam ich plötzlich einen Anruf. Eine Frau B. stellte sich mir als Verfahrenspflegerin vor, wir wussten von nichts. Da der erste Termin für die Anhörung bereist am 2.2.2006 sei, müsse sie sofort mit L. reden (das Kind war 2 ¾ Jahre alt) und zwar 2 Stunden lang und mit der Mutter. Für uns, obwohl die Groß- und Pflegeeltern von L., war keine Zeit vorgesehen. Mein Einwand, dass L. noch nicht stabil genug sei, um mit einer ihr völlig fremden Person allein so lange zu reden tat sie damit ab, wenn ich es nicht zuließe, müsse sie das in ihrem Bericht negativ vermerken. Unerfahren wie ich war, ließ ich den Kontakt zu. Allerdings beschwerten wir uns bei Gericht über das Telefonat und erreichten so, dass mit L. nur 20 Minuten und mit uns 2 Stunden gesprochen wurde. Bei ihrem Besuch teilte sie uns mit, dass sie auf alle Fälle für die Rückführung zur Mutter ist. Die Mutter sei schließlich die Hauptbezugsperson. Ob sie sich nun kümmert oder nicht, scheint keine Rolle zu spielen. Auch später konnten wir dann mehrfach feststellen, dass sie ständig Kontakt mit der Kindsmutter hatte und ihre Interessen vertrat. Um L. hat sie sich nach ihrem Besuch nicht mehr gekümmert, und L’s Wünsche wurden entsprechend den Wünschen der Verfahrenspflegerin interpretiert. So wurde uns zwar eine enge und liebevolle Beziehung bescheinigt. Gleichzeitig soll L. aber gesagt haben, sie will bei der Mama wohnen, obwohl sie bei einem Geburtstagstischtest ihre Mutter nicht am Tisch haben wollte und auch später zu uns und auch dem Jugendamt L. gegenüber geäußert hat, sie will bei uns bleiben.

Am Anhörungstermin wurde dann von der Amtsrichterin C. ein 14-tägiger Umgang festgelegt entgegen der Empfehlung der Ärzte. Wir durften nichts sagen, uns wurde sogar mehrfach der Mund verboten. Gleichzeitig wurde der Lebensmittelpunkt als bei uns festgelegt. Eine juristische Spitzfindigkeit wie sich später herausstellen sollte.

Den ersten begleiteten Umgang sollte die Verfahrenspflegerin begleiten. An diesem 24.2.2006 nahm unsere damalige Anwältin an diesem Termin teil. L. hatte sich im Vorfeld geweigert dort hinzugehen. Sie durfte dann eine Puppe und Bücher mitnehmen mit denen sie dort spielen wollte. Dies wurde ihr von der Verfahrenspflegerin verboten. Stattdessen wurde sie gezwungen, 3 Stunden auf einem Stuhl still zu sitzen und zu malen. Wir hatten im Vorfeld gebeten L. etwas zu trinken zu geben. Dies war notwendig wegen ihrer Stoffwechselerkrankung. Sie bekam nichts. L. hat nach diesem Kontakt 16 Stunden durchgeschlafen, das dürfte keineswegs normal sein.

Dazu kam, dass die Verfahrenspflegerin willkürlich den Zeitraum um ½ Stunde verlängerte. Abgemacht war von 11.00 Uhr bis 12.30 Uhr. Gegen 12.50 Uhr klopfte ich an die Tür und bestand darauf, den Kontakt zu beenden. L. war völlig fertig, rutschte vom Stuhl, rannte auf ihren Großvater zu, und weg war sie, ohne Tschüß zu sagen.

Die Verfahrenspflegerin sagte daraufhin, es hätte nur an L. gelegen, sie wollte nicht aufräumen (5 Stifte auf dem Tisch) und sich nicht von ihrer Mutter trennen. In ihrem Bericht stand später u.a., ich hätte das Kind aus den Armen der Mutter gerissen, als diese es trösten wollte, weil L. sich nicht trennen wollte. Auch bescheinigte sie der Mutter eine innige Mutter-Kind-Beziehung weil L. einen Delphin anschaute, den ihr die Mutter geschenkt haben soll. Der Delphin gehörte aber in das Spielzimmer des Jugendamtes. Der Gutachter sah dies später nicht.

Obwohl eine Zeugin dabei war und wir auch nachweisen konnten, dass der Bericht über diesen Umgang komplett falsch war, wurde unser Befangenheitsantrag abgelehnt und eine Strafanzeige nicht für voll genommen. L. hatte nach diesem Termin eine solche Angst vor dieser Frau, dass wir ihr versprechen mussten, sie nie wieder mit ihr zusammenzulassen.

Später beantragte die Verfahrenspflegerin die sofortige Herausnahme des Kindes aus dem Haushalt der Großeltern, ebenfalls ohne sich darum zu kümmern, was L. möchte oder wie es L. damit geht. Eine Begründung gab sie nicht ab, dafür erfand sie eine Familienhelferin, die bei  uns katastrophale Zustände gesehen haben will. Wir hatten nie eine. Dann wollte sie uns auch noch durch Interpol suchen lassen, weil wir umgezogen waren. Die Adresse wurde aber bekannt gegeben. Warum sie diese angeblich katastrophalen Zustände bei ihrem Besuch bei uns nicht gesehen hat, diese Frage beantwortet sie nicht.

Der nächste Umgang sollte am 8.3.2006 stattfinden. L. wurde krank, trotz Nachweis wurde uns dieser geplatzte Termin ständig angelastet, als wären wir schuld, dass er geplatzt ist. Dass die Mutter aber ebenfalls absagte, und zwar ohne Begründung, weil sie nämlich angeblich wegen Tabletteneinnahmen vor 9.30 Uhr das Haus nicht verlassen kann, der Termin war 8.30 Uhr, interessierte niemand. Auch nicht, dass sie am nächsten Tag einen Termin mit dem Umgangsbegleiter nachmittags wahrnehmen konnte. Schließlich wurde uns noch angelastet, dass kein neuer Termin vereinbart wurde, obwohl die Mutter auch keinen machte.

Dann kam der Umgangsbegleiter, um Kontakt mit L. aufzunehmen. Während des Gesprächs äußerte er, dass er gar nicht wüsste, warum begleiteter Umgang. Meine Erklärungsversuche verliefen erfolglos. Und dieser Mann sollte auf L. aufpassen!!! Später ließ er L. dann auch einfach mit ihrer Mutter allein, verweigerte L. jede Hilfe. Als L. darum bat, dass ihr Opa mit hinein darf, wurde es ohne Begründung mit einem “Nein“ abgetan. L. hatte vor jedem Umgang Angst, dass ihre Mutter sie einfach mitnimmt. Dies wurde weder von ihm noch vom Jugendamt O. ernst genommen. Stattdessen erfand man die Geschichte, es gäbe Spannungen zwischen uns und unserer Tochter, an denen wir schuld sind und die für L. nicht gut sind. Wir müssten ausgeschaltet werden. L. sollte dann von ihm abgeholt und nach Hause gebracht werden. Ein völlig fremder Mann!!! Dass unsere Tochter für jeden betreuten Umgang von ihm abgeholt und wieder nach Hause gebracht wurde, damit sie den betreuten Umgang überhaupt wahrnimmt, erfuhren wir erst später. Unsere Tochter stellte dann den Antrag, man möge ihr doch das Kind gegen 10.00 Uhr vorbeibringen und gegen 13.00 Uhr wieder abholen.

L. wurde wieder immer auffälliger. Nicht nur, dass sie jede Nacht kaum noch schlief, sie schrie nachts, hatte Alpträume, lief im Kindergarten weg, wenn Frauen zu Besuch kamen oder andere Kinder von ihren Müttern abgeholt wurden. Wenn sie zum Spielen bei ihrer Freundin war, beobachtete sie die Tür und war unruhig. Sie schlief in der Regel nur noch wenn jemand neben ihrem Bett lag und ihre Hand hielt. Sie badete nicht mehr allein, klammerte sich an meinen Oberschenkel und entfernte sich nicht mehr von mir. Ich teilte dies dem Jugendamt O. mit und bat um Hilfe. Keine Reaktion. Also wandte ich mich an die Stiftung zum Wohle des Pflegekindes in Holzminden. Diese halfen.

Wir vereinbarten einen Termin bei einer Kinderpsychiaterin in E.. Wir wollten wissen, warum L. so nach jedem Umgang reagiert. Bevor endgültig eine Diagnose gestellt werden konnte, rief die Rechtsanwältin unserer Tochter bei der Kinderpsychiaterin an und untersagte die weitere Behandlung unter Androhung einer Strafanzeige. Die Kinderpsychiaterin brach die Behandlung daraufhin ab.

Zwischenzeitlich war ein Gutachter eingesetzt worden, der sich am 15.03.2006 erstmals bei uns meldete. Recherchen ergaben, dass wir wohl ein „Prachtexemplar“ erwischt hatten. Dieser Mann kam eigentlich aus Münster, bekam dort aber keine Aufträge mehr. War bekannt geworden durch den Fall K.. Auch dort hatte er dafür gesorgt, dass Kinder aus einer intakten Familie in zwei getrennte Pflegefamilien untergebracht wurden. Einziges Verbrechen dieser Eltern, sie waren Legastheniker. Gegengutachter hatten diesem Herrn W. bereits bescheinigt, dass er psychisch krank und gar nicht mehr in der Lage ist, Gutachten zu erstellen. Auch gibt es in seiner 15-jährigen Berufstätigkeit niemanden, der in seinen Augen erziehungsfähig ist.

Im Gutachten stand dann später das, was wir auch erwartet hatten. Unsere Tochter ist erziehungsunfähig, aufgrund ihrer Persönlichkeitsstörung. An dieser sind wir schuld, trotz der 5 Psychiater, die etwas anderes sagen, aufgrund fehlender Erziehung und emotionaler Vernachlässigung. Als Psychologe kann er aber die Tests nicht durchführen, um eine Persönlichkeitsstörung zu diagnostizieren, also schreibt er die Diagnose aus anderen Gutachten unserer Tochter ab und ersetzt die Ursache durch seine eigenen subjektiven Vermutungen. Wir sind auch erziehungsunfähig, weil wir unsere Enkeltochter ebenfalls emotional vernachlässigen. Um dies zu beweisen, erfindet er frei irgendwelche Geschichten. Dann behauptet er, ich hätte aufgrund meiner Kindheitserfahrungen ein Trauma, habe L. nur genommen, um dieses Trauma zu verarbeiten, wäre deshalb nicht erziehungsfähig. Und schließlich, dass L. nach den Umgängen nur so reagiert, weil wir sie ängstigen und irritieren. Um das festzustellen, reichte ihm ein 15-minütiges Gespräch mit L.. Erfahrene Kinderpsychologen benötigen mindestens 3 – 4 Sitzungen à 2-3 Stunden, um herauszufinden warum Kinder so reagieren. Auch die dafür erforderlichen Tests führt er nicht durch.

Die vom Bundesverfassungsgericht vorgeschriebene und für alle Gerichte bindende Fragestellung, ob nach einer so langen Zeit eine Herausnahme für L. überhaupt noch zumutbar ist, wird von ihm nicht bearbeitet, genauso wenig wie von der Amtsrichterin C.. Im Gutachten empfiehlt er die Überwachung von uns und L. durch das Jugendamt und die Kita, und sollte L. eine Auffälligkeit zeigen, die sofortige Herausnahme.

Am letzten Begutachtungstermin droht uns der Gutachter, entweder wir beugen uns seinen Vorschlägen und lassen den Umgang so zu, wie die Kindsmutter es wünscht und nehmen die Strafanzeige gegen die Verfahrenspflegerin zurück, oder er wird dafür sorgen, dass L. aus unserem Haushalt entfernt wird.

Zeit für eine Stellungnahme zum Gutachten wird uns nicht gegeben. Das Gutachten erhalten wir 5 Tage vor dem nächsten Anhörungstermin, dem 29.06.2006 Eine Anzeige wegen eidesstattlicher Falschaussage, Erpressung, Drohung, Nötigung und Prozessbetrug bleibt erfolglos. Uns wird unterstellt, dass wir lügen, weil wir im Gutachten schlecht dargestellt werden.

Der Anhörungstermin am 29.06.2006 dauert 4 Stunden und bringt nichts. Der Gutachter kann die ihm gestellten Fragen nicht beantworten und wird zu einer erneuten Stellungnahme aufgefordert, ein kinderpsychologisches Gutachten abgelehnt und die sofortige Herausnahme aufgrund des Gutachtens gefordert. Ein Beschluss erfolgte nicht.

Durch eine sehr glückliche Fügung wurde uns ein Haus in E. in Bayern angeboten und wir zogen am 01.07.2006 dorthin. Teilten dies sofort dem Gericht mit und stellten uns dem Jugendamt L. vor. Daraufhin stellte am 12.7.2006 die Kindsmutter einen Antrag, das Kind wegen Kindeswohlgefährdung wegen Umzug sofort herauszunehmen. Die Amtsrichterin C. gibt dem sofort statt und leitet dies per Fax am 13.7.2006 an das Jugendamt O. weiter. Diese wenden sich sofort an das Jugendamt L. und bitten noch am gleichen Tag um Amtshilfe, das Kind sofort herauszunehmen wegen Kindeswohlgefährdung, Umgangsvereitelung und Fluchtgefahr. Man sieht, Behörden können auch schnell sein, wenn sie wollen. Das Jugendamt L. lehnt dies ab mit der Begründung, es gibt bei uns keine Kindeswohlgefährdung. Ein Umgang ist seit dem 5.5.2006 nicht mehr festgesetzt worden, und dass Fluchtgefahr nach Frankreich bestehe, glauben sie auch nicht, da Ergoldsbach östlich von München liegt und die Tschechei oder Österreich wohl eher in Frage kommt. Gleichzeitig kommen die Mitarbeiter des Jugendamtes L. zu mir und zeigen mir den Beschluss. Uns war er nicht bekannt gegeben worden, was eindeutig einen Rechtsbruch darstellt. Erst 4 Tage später wird uns diese einstweilige Anordnung zugestellt. Eine entsprechende Anzeige bei der Staatsanwaltschaft wird zurückgewiesen, wir sollen froh sein, dass wir nicht wegen Kindesentzug, Umgangsvereitelung und Flucht strafrechtlich verfolgt werden. Man macht sich nicht die Mühe zu ermitteln, ein Gespräch mit der Amtsrichterin reicht. Auch die Bitte um Hilfe beim Familienministerium und beim Justizministerium, sowie dem Landesjugendamt bleibt ungehört.

Gleichzeitig teilt das Jugendamt L. mit, das L. ein glückliches und zufriedenes Kind ist und zwischen uns eine enge und liebevolle Beziehung besteht. Später ergänzt der Mitarbeiter des Jugendamtes noch,  dass er keine Bedenken hat, L. bei uns zu lassen und dass L. sich dahingehend geäußert hat, dass sie bei uns bleiben will und allein mit ihrer Mutter nicht spielen will. Trotzdem werden die Anträge am 26.07.2006 bei der nächsten Anhörung auf sofortige Herausnahme wiederholt und der Beschluss dahingehend auch gefasst. Uns wird kein Umgangsrecht eingeräumt, obwohl als Hauptbezugsperson anerkannt, weil man dann nicht mehr schalten und walten kann, wie man will, dafür aber der Mutter.

Es wird ein Pfleger eingesetzt im Landkreis O., obwohl L. dort nicht mehr wohnt und wir auch nicht, im August 2006. Dieser ruft meinen Mann an und teilt ihm mit, dass wir L. herauszugeben haben, ansonsten schickt er die Polizei. Kontakt mit L. will er nicht. Gleichzeitig teilt er mit, dass die Mutter einen Antrag gestellt hat, L. in eine andere Pflegefamilie nach Berlin zu geben und er diesem stattgeben wird. Wohlgemerkt zu dem Jugendamt, welches L. als Säugling jede Hilfe verweigert hat. Mein Mann teilt ihm daraufhin mit, dass wir Beschwerde beim OLG Brandenburg eingelegt haben. Daraufhin meint der Pfleger, dass er dann erst mal nichts unternimmt. Jedoch erteilt er weder die Erlaubnis, dass L. zum Arzt gehen darf, noch ist ein Kitabesuch erlaubt. Dass auch er sich erst mal davon zu überzeugen hat, inwieweit L. eine Herausnahme schadet, scheint auch ihm vollständig unbekannt zu sein.

Am 12.10.2006 ist dann die Anhörung vor dem OLG Brandenburg. Auch hier wird 4 Stunden lang über unseren Umzug nach Bayern debattiert und wie kindeswohlgefährdend dieser doch sei. Gleichzeitig wird aber wieder die sofortige Herausnahme verlangt. Soll dann ja wohl heißen, ein Abbruch von Kontakten zu sämtlichen Bezugspersonen durch eine Herausnahme vom Amt, ist für L. zumutbar und kindeswohlfördernd. Ein Umzug mit uns, wo sich lediglich die Spielkameraden ändern ja wohl nicht. Gleichzeitig wird uns wieder mitgeteilt unter Strafandrohung, dass wir einen Kindesentzug begangen hätten, wegen fehlendem Aufenthaltsbestimmungsrechts. Nur hat uns dieses niemand je entzogen.

Das OLG Brandenburg hat am 06.11.2006 einen Beschluß in unserer Familiensache gefasst. Dieser war für uns nicht überraschend. Man hat alle unsere Anträge zurückgewiesen.

Man wirft uns vor, dass wir das Wohl von L. gefährden würden und seelisch und emotional nicht in der Lage sind, sie zu erziehen. Eine Prüfung, wie durch Urteile des Bundes Verfassungsgerichtes erforderlich, wurde nicht im geringsten angedacht; man befragte lediglich während der 4-stündigen Anhörung ausschließlich den Gutachter. Dieser äußerte, dass wir schädlich für L. seien und das Kind sofort bei uns herauszunehmen sei. Eine Begründung, woher er dieser Meinung sei, gab er nicht. Diese sofortige Herausnahme aus unserem Haus befürworteten auch das Jugendamt O. und die Verfahrenspflegerin ohne Begründung. Diese haben mit L. und uns nur ein einziges Mal Kontakt gehabt.

Auch für diesen Beschluß wurden weder Zeugen gehört, Gericht bzw.  Psychiatrieakten gezogen noch bindende Verfassungsgerichtsvorgaben bezüglich Pflegefamilienwechsel beachtet, auch nicht die schriftlichen Aussagen des Jugendamtes L., wonach L. bei uns glücklich ist und keine Kindeswohlgefährdung besteht.

Unser Rechtsanwalt hat am 16.11.2006 mit dem vom Amtsgericht O. für L. bestellten Pfleger telefonisch Kontakt aufgenommen, um zu erfahren, wie sich das Jugendamt weiter verhalten werde. Der Pfleger, Herr P., äußerte sich dahingehend, dass er den Beschluß umsetzen muß, von sich aus aber die Pflegschaft nach L. geben würde, dies aber nicht kann, da er Druck von höherer Stelle bekommt.  Auch der Aufenthaltspfleger hätte prüfen müssen, ob die Herausnahme für L. schädlich ist. Dies scheint ihn nicht zu interessieren, da ihm wohl sein Job wichtiger ist als das Wohl von L.. Wir wissen zwar nicht, wer diese Stelle ist, vermuten aber, dass dieser Druck von Seiten der Justiz, sprich dem Amtsgericht O. und dem OLG Brandenburg, kommt.

Vielleicht ist es auch möglich, dass die Kindsmutter schon seit längerem L. zur Adoption freigegeben hat! Dies ist natürlich nur eine Vermutung. Jedoch hat die Kindesmutter seit der Geburt von L. immer wieder bestätigt, dass keine Gefühle für sie vorhanden sind, ihr das Kind schlichtweg egal ist und L. aus rein finanziellen Gründen gezeugt wurde. Beweis dafür, sie hat sich einen Unternehmer als Erzeuger ausgesucht, um möglichst hohen Unterhalt zu kassieren. Dieser war es jedoch nicht. Außerdem hat sie ein Jahr lang alle Sozialleistungen für L. bezogen, einschließlich Kindergeld, Unterhaltsvorschuß und Erziehungsgeld. Für Geld würde sie alles tun. Sie ist Hartz-4-Empfängerin; selbst nachgewiesene Arbeit hat sie nie länger wie 10 Tage behalten.

Sollten Sie nun meinen, dies wäre nicht in der BRD passiert, täuschen sie sich, und es handelt sich auch um keinen Einzelfall. Auch kann ich beweisen, was ich sage. Ich habe zwei prall gefüllte Aktenordner. Obwohl uns das OLG Brandenburg den Zugang zum BGH verwehrt, werden wir weitere Rechtsmittel einlegen.

 

 

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