Im Juli wurde die Reform des Sexualstrafrechts vom Deutschen Bundestag verabschiedet. Aus Sicht der Kinderschutz-Zentren wurde mit großer Erleichterung registriert, dass die geplante Anzeige- bzw. Meldepflicht bei Verdacht auf sexuelle Gewalt an Kindern nicht in das Gesetz aufgenommen wurde.
In einem gemeinsamen Gespräch zwischen Bundesjustizministerin Brigitte Zypries und den Kinderschutz-Zentren am 22. Juli 2003 im Berliner Kinderschutz-Zentrum betonte die Ministerin, dass sie der Arbeit der Kinderschutz-Zentren sowie aller übrigen Hilfeeinrichtungen der Jugend- und Frauenhilfe großen Respekt zolle. Der Besuch diente sowohl zu einem abschließenden Meinungsaustausch zum Gesetzgebungsverfahren als auch zur Erörterung von Handlungsperspektiven, wie im Rahmen des Aktionsplans der Bundesregierung Kinder vor sexueller Gewalt und Ausbeutung geschützt werden können.
Quelle: Die Kinderschutz-Zentren, Newsletter Nr.5, August 2003
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