Tagung: Heim-liche Gewalt an Menschen im Heim und daheim
Altenheime, Pflegeheime, Familien, Jugendhilfe- Einrichtungen, Krankenhäuser, Psychiatrische Einrichtungen, Gefängnisse, Kasernen
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Heimliche Gewalt … Richtig unheimlich kann einem werden, wenn man die Medienberichte über Gewalt in Heimen und daheim verfolgt. Verhungerte Kinder daheim, umgebrachte Alte im Heim, ein gefolterter, aufgehängter Häftling, Elektroschocks für Rekruten. Auch wenn es Ausnahmeerscheinungen sind, liegt hier ein Problemfeld, in dem es um den Schutz der Rechte Schutzbefohlener geht, um organisatorische „Zwänge“ und nicht ausreichend geregelte Kontrolle der Strukturen und Personen.
»Offenbar befindet sich die staatliche Heimaufsicht derzeit am Beginn einer neuen Etappe. …. Die Heimaufsicht ist in ihrer jetzigen Ausstattung in vielen Fällen nicht in der Lage, Qualität in Heimen umfassend zu prüfen.« (Deutscher Verein).
Dies gilt vielleicht auch für andere Institutionen. Trifft der Begriff der Totalen Institution, wie ihn der Soziologe Erving Goffman geprägt hat, auf die genannten Institutionen zu, und welche Folgen hat diese Totalität auf die „Eingeschlossenen“? Dies wird die erste Frage der Beiträge sein. In nach Einrichtungsart getrennten Workshops soll dann überlegt werden, wie die Strukturen und Abläufe transparent gestaltet werden können und wie Partizipation für die direkt Betroffenen und deren Interessenvertreter ermöglicht wird. Die Tagung richtet sich an Fachleute aus den Bereichen Altenheime, Kinderheime, Krankenhäuser, Psychiatrische Einrichtungen, Bundeswehr und Strafvollzug, sowie an die Personen der jeweiligen Interessenvertretungen und Kontrollinstanzen und natürlich auch an direkt Betroffene aus den Einrichtungen.
Die Tagung soll Transparenz schaffen für die Lage der Menschen in Organisationen und Institutionen, die deren Strukturen und Personal und auch den Mitbewohnern ausgeliefert sind, damit Kontrollfunktionen institutionalisiert bzw. effizient gestaltet werden können. Wo der einzelne keine Beschwerdemacht hat, müssen wir ein „Wächteramt“ qualifizieren, das ihn in seinen Rechten unterstützt. Und wer wacht über das Wächteramt? Angesichts der demographischen Entwicklung (immer mehr „Alte“, die auf Institutionen angewiesen sind) und eines verschärften Kostendenkens, das dazu tendiert, den Einzelnen zu übergehen, müssen verbindliche Standards für die Wahrung der Individualrechte geschaffen werden.
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