FORUM: Internetzeitschrift des Landesverbandes für Kinder
in Adoptiv und Pflegefamilien S-H e.V. (KiAP) und der Arbeitsge-
meinschaft für Sozialberatung und Psychotherapie (AGSP)


 

Rezension / Jahrgang 2004

 


Handbuch für das Pflegekinderwesen
 in Sachsen-Anhalt

Hrsg.: Start gGmbH

Redaktion Maren Campe und Adrian Einecke
 2004

(Preis: 48,50 Euro)

Das Handbuch ist ein DIN-A-4-Ordner  mit 233 Textseiten, 16 Registerblättern und etlichen Anhängen, übersichtlich angeordnet, herausnehmbar und ergänzungsfähig.
Das Redaktionsteam bestand aus folgenden Mitgliedern:
Campe, Maren, Mitarbeiterin der Start gGmbH
Einecke, Adrian, Mitarbeiter der Start gGmbH
Kletschka, Beate, Mitarbeiterin des Landesjugendamtes
Lichtenberg, Katrin, Landesverband für Pflege- und Adoptiveltern e.V.
Lütkemüller, Katharina, Pflegekinderdienst Altmarkkreis Salzwedel
Navky-Lambert, Christa, Mitarbeiterin im Ministerium für Gesundheit und Soziales
Reinelt, Gisa, Pflegekinderdienst Halle
Storch, Cornelia, Landesverband für Pflege- und Adoptiveltern e.V.
Trinks, Eveline, Mitarbeiterin im Ministerium für Gesundheit und Soziales.

Vorgeschichte und Ziel des Handbuchs werden in der Präambel dargelegt:

„Im Rahmen einer seit Herbst 2001 landesweit laufenden Debatte um Qualitätsmerkmale im Pflegekinderwesen in Sachsen-Anhalt galt es, diese Vielfalt zu beschreiben. Es wurden Merkmale erarbeitet, die zu einer weiteren fachlichen Bereicherung für die interessierten Beteiligten führten.
     Dieser landesweite Austauschprozess um die Qualität des Pflegekinderwesens wurde vom Land Sachsen-Anhalt gefördert und von der Start gGmbH organisiert und durchgeführt.
     Während 8 Arbeitstreffen diskutierten die Teilnehmenden intensiv über die Grundlagen und fachlichen Notwendigkeiten und Besonderheiten des Pflegekinderwesens in Sachsen-Anhalt. Dabei war es wichtig, alle Beteiligten im Dialog miteinander zu Wort kommen zu lassen, Ergebnisse zu bündeln, um ein praktikables Handbuch fertig zu stellen, was die Fachkräfte aus den Pflegekinderdiensten ebenso wie Pflegepersonen nutzen können. Dieses Handbuch bedeutet nicht eine generelle Anpassung der Arbeit der einzelnen Pflegekinderdienste und Pflegefamilien an ein ’Normalmodell’, sondern die Darstellung förderlicher und praktikabler sozialpädagogischer und rechtlicher Ansätze im Pflegekinderwesen in Sachsen-Anhalt, die jeder Betroffene zum Vorteil nutzen kann.“ (S. 3)

Die Hauptüberschriften des Inhaltsverzeichnisses lassen Art und Umfang der Darstellung erkennen:
I. Struktur und Aufgaben im Pflegekinderwesen
II. Das Hilfeplanverfahren
III. Die Auswahl geeigneter Pflegepersonen
IV. Der Vermittlungs- und Anbahnungsprozeß
V. Die Begleitung und Beratung der Pflegefamilien
VI. Qualifizierung und Fortbildung von Pflegeeltern
VII. Die Herkunftsfamilie im Pflegeverhältnis
VIII Die Pflegefamilie im Verlauf eines Pflegeverhältnisses
IX. Rechts- und Kostenfragen
X. Öffentlichkeitsarbeit
Stichwortverzeichnis
Literaturverzeichnis
Anhang:
A. Adressen und Telefonnummern
B. Beteiligte an der Qualitätsdiskussion und im Redaktionsteam
C. Gesetzliche Grundlagen für das Pflegekinderwesen in Sachsen-Anhalt
D. Paragraphen für des Pflegekinderwesens in der Bundesrepublik Deutschland
E. Aktuelles Zahlenmaterial zum Pflegekinderwesen in Sachsen-Anhalt
F. Dokumentation der Fachtagung ’Qualitätsentwicklung im Pflegekinderwesen’
G. Dokumentation der Fachtagung ’Implementierung von Qualitätsmerkmalen im Pflegekinderwesen Sachsen-Anhalt“

Von Anfang an wird die Notwendigkeit der partnerschaftlichen Zusammenarbeit und des Vertrauensverhältnisses zwischen Pflegefamilien und Pflegekinderdienst betont:
„Die MitarbeiterInnen im Pflegekinderdienst sollten die Vertrauten der Pflegepersonen sein.
Beide Seiten sollten andere Meinungen, wenn sie gut begründet sind, tolerieren können. Meinungen können aufgrund unterschiedlicher Perspektiven mit Recht unterschiedlich sein. Jeder sollte das Recht haben, seine Sicht der Dinge sachlich darzustellen, und dafür den Respekt des Gegenübers bekommen.“ (S. 13)

Die Dialektik zwischen Beratung und Schutz der Pflegefamilie einerseits und kontrollierendem Wächteramt des Staates andererseits wird dabei nicht verdrängt oder einseitig aufgelöst.
„Die MitarbeiterInnen des Pflegekinderdienstes vereinen in ihrem Aufgabenbereich

  • die vertrauensvolle Beratung und Begleitung der Pflegekinder, Pflegeeltern und ggf. auch der Herkunftseltern
  • den Schutz der Pflegefamilien und ihrer gewachsenen Beziehungen zum Pflegekind sowie
  • die Kontrolle der Pflegefamilien durch die Ausübung des Wächteramtes.“ (S. 49)

Ferner werden zugunsten der Einzelfallbeurteilung im Hilfeplanverfahren dogmatische Vorgaben vermieden. Das wird besonders deutlich im heiklen Bereich der Kontakte zur Herkunftsfamilie.
„Für Besuchsregelungen sind die individuellen Bedürfnisse und Interessen des Pflegekindes maßgeblich. Es können regelmäßige, unregelmäßige und seltene oder gar keine Kontakte zu allen oder zu einigen Familienmitgliedern der Herkunftsfamilie bestehen.“ (S. 13)
Auch an anderen Stellen wird immer wieder betont, daß das Recht auf Umgangskontakte nicht gegen das Kindeswohl durchgesetzt werden kann.

Den Erfahrungen der Praxis und den einschlägigen Forschungsergebnissen folgend, wird in Dauerpflegeverhältnissen das Ersatzfamilienmodell vor dem Ergänzungsfamilienmodell favorisiert:
„Die Vollzeitpflege auf Dauer ist die klassische Form der Pflege, die dem Bild entspricht, dass eine ersetzende Familie genau die emotionale Zuwendung zeigt, die zum Aufbau enger Eltern-Kind-Beziehungen notwendig ist, in der Vertrauen aufgebaut und das Bedürfnis nach Geborgenheit und Sicherheit befriedigt wird.
     Anders als bei den anderen Formen der Familienpflege soll die Unterbringung in einer Dauerpflegstelle die Erziehung in der Herkunftsfamilie ersetzen, wenn diese aus den unterschiedlichsten Gründen ihre Erziehungsaufgaben gegenüber dem Kind auf Dauer nicht gerecht werden kann und wenn der Verbleib des Kindes in der Herkunftsfamilie trotz einschneidender Hilfen nicht dem Wohle des Kindes entspricht. Mitunter kann sich der Aufenthalt in der Pflegefamilie bis zur Volljährigkeit und darüber hinaus erstrecken.
     In einer Dauerpflege erwachsen häufig enge Beziehungen, die über das Ende der Pflege fortbestehen. Sie sichern den Pflegekindern einen emotionalen Platz in einer Familie, die damit ein wichtiger Bestandteil der Identitätsentwicklung ist. Der Pflegefamilie werden durch das Erleben dieser Beziehungen ihre Bedeutung in der Entwicklung ’eigentlich fremder’ Kinder deutlich. In einer Pflegefamilie können solche engen Bindungen zwischen Pflegekind und Pflegeeltern entstehen, die in ihrer Intensität und Bedeutung der Bindung zwischen leiblichen Kindern und Eltern gleichkommen. Dies nennt man faktische Elternschaft.
     Auch in Dauerpflege kann ein mehr oder weniger intensiver Kontakt zur Herkunftsfamilie oder einzelnen Familienmitgliedern bestehen. Diese Kontakte dienen dem Pflegekind sich seiner Lebensgeschichte bewusst zu sein. Pflegekinder haben eine andere Vergangenheit als leibliche Kinder, und sie haben ein Recht, sich mit ihren "Wurzeln" beschäftigen zu können.
     Pflegekinder können sich auch dann mit ihrer Biografie auseinandersetzen, wenn es keine oder nur sehr wenige Kontakte zur Herkunftsfamilie gibt. Diese Art der Beschäftigung mit dem Leben kann von den Pflegeeltern durch Biografiearbeit unterstützt und begleitet werden.“ (S. 23)

Besonders eindrucksvoll ist die Rezeption der wichtigsten theoretischen Grundlagen. Psychoanalytische, bindungstheoretische und systemtheoretische Konzepte werden ohne voreilige Wertungen gegenübergestellt. Allerdings fehlen die Resultate der neuropsychologischen Traumaforschung, die aber wegen der offenen Ergänzungsfähigkeit des Ordners jederzeit hinzugefügt werden können. Die undogmatisch fallorientierte Grundposition wird auch hier konsequent durchgehalten:
„In der Praxis hat sich gezeigt, dass das Pflegekinderwesen nicht nur nach einem Modell arbeiten kann. Welchem Ansatz der Vorzug gegeben wird, hängt maßgeblich vom konkreten Einzelfall ab. Dem Hilfeplanverfahren und der Perspektivklärung kommt dabei eine besondere Rolle zu.“ (S. 156)

Verdienstvoll ist auch das informative Kapitel über Rechts- und Kostenfragen und die Dokumentation der bundes- und landesrechtlichen Gesetzestexte. Im Vergleich mit den neuen Berliner Ausführungsvorschriften zeigt sich, daß der Runderlaß ’Hilfen zur Erziehung in Pflegefamilien’ von Sachsen-Anhalt völlig frei ist von Vorgaben, die die Einzelfallbetrachtung im Hilfeplanverfahren kindeswohlgefährdend einengen. Ferner fällt ins Auge, daß in Sachsen-Anhalt für besonders geschädigte Kinder die Heilpädagogische Pflegefamilie vorgehalten wird, um deren Erhalt wir in Berlin vergeblich gekämpft haben (s. Diskussionsbeiträge).

Geradezu vorbildlich für das deutsche Pflegekinderwesen sind die Bemühungen um Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung, ohne deren Gefahren zu übersehen:
„Die Konzepte von Neuer Steuerung und Qualitätsmanagement setzen insgesamt einen Schwerpunkt ihrer Bemühungen auf die Herstellung von Transparenz im Produktionsprozeß sozialer Dienstleistungen. Die Herstellung von Transparenz erfolgt gemeinhin über die Methoden der Standardisierung und der Normierung. Produktbeschreibungen, Kennzifferentwicklungen, Rechenschafts- und Dokumentationssysteme sind nur einige der beschrittenen Wege, um diese Transparenz herzustellen. Das Motto hier lautet: ’Was man nicht messen kann, kann man auch nicht verbessern’. Verbunden sind hiermit jedoch die Fallstricke einer Taylorisierung der Arbeitsabläufe in den sozialen Organisationen: Im Zentrum stehen dann die Zerlegung der Arbeitsabläufe, die Normierung der Handlungsweisen und ihre separate Bewertung in Form von Leistungsbemessungen. Die vielerorts aufgestellten Produktpläne der Verwaltungen sind beredte Zeugnisse dieser Überlegungen. Diese Ansätze, die sich auf traditionelle betriebswirtschaftliche Organisationstheorien, angloamerikanische Management- und die frühe deutsche Organisationslehren bis in die 50er Jahre zurückführen lassen, verkennen, daß gerade der Aspekt der Mitarbeiterzufriedenheit hier vollständig vernachlässigt wurde. Sinn und Zweck des Organisierens ist dann einzig, eine Synthese von Spezialisierungsanforderungen auf der einen und eine Koordination der zerlegten Arbeitsabläufe auf der anderen Seite zu garantieren. Organisationen haben danach keinen anderen Zweck, als den, sich mit sich selbst zu beschäftigen, eine Zielbestimmung, die von den Prämissen Neuer Steuerung und des Qualitätsmanagements, die gerade Innovationsfreudigkeit signalisieren, weit entfernt ist und vielmehr an idealisierte Bürokratiemodelle anknüpft.“ (Anhang F, S. 20)

Insgesamt also ein eindrucksvolles Handbuch, um das man die Sachsen-Anhaltiner beneiden kann und das hoffentlich ähnliche Anstrengungen in anderen Bundesländern nach sich zieht.

Kurt Eberhard (September 2004)

 

s. a. http://www.start-ggmbh.de/publikationen/publikationen

Liste der rezensierten bzw. präsentierten Bücher

s.a  neue Gemeinsame Empfehlungen des Ministeriums für Gesundheit und Soziales und des Landesverwaltungsamtes – Landesjugendamt – des Landes Sachsen–Anhalt zum Pflegekinderwesen (Feb. 2007)

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