FORUM: Internetzeitschrift des Landesverbandes für Kinder
in Adoptiv und Pflegefamilien S-H e.V. (KiAP) und der Arbeitsge-
meinschaft für Sozialberatung und Psychotherapie (AGSP)


 

Nachrichten / Jahrgang 2005

 

Veränderte Rechtsauffassung der Bundesregierung
zur Anrechnung von Pflegegeld nach Hartz IV


Von der Referentin für Kinder- und Jugendhilferecht im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Frau Gila Schindler, wurden wir darauf aufmerksam gemacht, dass durch Einwirkungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit eine neue Rechtsauffassung zur Anrechenbarkeit des Pflegegeldes nach KJHG auf Leistungen nach Hartz IV (AlG II) entwickelt wurde.
 

s. nachfolgende Stellungnahme als pdf-Datei


s.a. Anrechnung des Pflegegeldes nach § 39 SGB VIII auf Leistungen nach dem SGB II

s.a. Brief der Bundesarbeitsgemeinschaft für Kinder in Adoptiv- und Pflegefamilien an das Familien- und das Wirtschaftsministerium

weitere Informationen unter http://www.moses-online.de/web/61

 

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