FORUM: Internetzeitschrift des Landesverbandes für Kinder
in Adoptiv und Pflegefamilien S-H e.V. (KiAP) und der Arbeitsge-
meinschaft für Sozialberatung und Psychotherapie (AGSP)


 

Diskussion / Jahrgang 2001

 

Gesetzlicher Schutz der Dauerpflege

von Momo

Vorbemerkung: Um neu hinzugekommene Pflegeeltern zu informieren und zu ermutigen, kommentieren wir folgenden Brief einer erfahrenen Pflegemutter, den wir im Pflegeelternforum gefunden haben.
Kurt Eberhard und Christoph Malter (Apr. 01)


Hy Ilka
wir haben seit 12 Jahren Pflegekinder und bisher noch keins wieder abgegeben. In unserem Kreis ist in den letzten 10 Jahren kein Dauerpflegekind zu den leiblichen Eltern zurückgegangen (worden).

Pflegeeeltern, die nicht isoliert arbeiten, sondern sich in Arbeitskreisen gegenseitig unterstützen, scheinen tatsächlich besonders niedrige Abbruchquoten vorweisen zu können (vgl. unsere empirischen Befunde in “Entwicklungschancen für vernachlässigte und misshandelte Kinder...”)

Es kam zwar zu einzelnen Pflegeabbrüchen, aber das war immer während der Pubertät

Die Pubertät ist eine besonders risikoreiche Zeit. Das gilt aber auch für Normalfamilien, nur daß dort das Familienleben nach der Krise weitergelebt werden kann, während die Pflegefamilie ihre Rechtsgrundlage verliert.

und die Kids gingen dann in Wohngruppen oder ins betreute Wohnen.

Für die Heranwachsenden haben wir in unserem Pflegekinderprojekt (IPP) zwecks betreutem Wohnen eine Eigentumswohnung gekauft. Die Betreuung übernimmt oft die ehemalige Pflegemutter.

Meist waren das Kinder, die erst nach der Grundschulzeit in Pflegefamilien kamen, also schon über 10 Jahre alt waren.

Wir haben ebenfalls erfahren müssen, daß Kinder, die bei Aufnahme über 10 Jahre alt waren, sehr schwer zu therapieren sind. Hier scheinen die Spätfolgen hirnphysiologischer Schädigungen eine wichtige Rolle zu spielen (s.a. Perry: Violence and Childhood).

Alle Kinder, die ich kenne, die als Kleinkinder in eine Pflegefamilie kamen und nach 2 Jahren immer noch dort waren, sind auch in den Pflegefamilien groß geworden oder noch dabei groß zu werden.

Auch diese Erfahrung können wir bestätigen: Wenn Kinder möglichst jung in Pflegefamilien vermittelt werden und dort ungestört durch verfrühte Kontakte zur Herkunftsfamilie Zeit haben, trotz ihrer Bindungsschwäche Wurzeln zu schlagen, dann können sich relativ stabile Bindungen entwickeln. Ein vorgeschädigtes Küken, das zwischen zwei Hennen pendelt, wird keine zur Glucke machen.

Es gibt einen § im KJHG oder im BGB, der sagt, dass ein Kind nach einer längeren Zeit nicht mehr so ohne weiteres aus der Pflegefamilie genommen werden kann - wenn ich etwas mehr Zeit habe, gucke ich mal nach, welcher § das ist. Bei Kleinkindern geht man davon aus, dass nach 2 Jahren eine Bindung entstanden ist, die es zu schützen gilt.

§1632 Abs.4 BGB in Verbindung mit §1666 Abs.1 schützt ein Pflegekind, das "seit längerer Zeit in Familienpflege" lebt, vor Herausnahme, wenn hierdurch dessen Wohl erkennbar gefährdet wäre. Pflegeverhältnisse, die länger als 2 Jahre bestehen, gelten nach ziemlich übereinstimmender Rechtsprechung als besonders schützenswert.

Ciao Momo

 

[AGSP] [Aufgaben / Mitarbeiter] [Aktivitäten] [Veröffentlichungen] [Suchhilfen] [FORUM] [Magazin] [JG 2011 +] [JG 2010] [JG 2009] [JG 2008] [JG 2007] [JG 2006] [JG 2005] [JG 2004] [JG 2003] [JG 2002] [JG 2001] [JG 2000] [Sachgebiete] [Intern] [Buchbestellung] [Kontakte] [Impressum]

[Haftungsausschluss]

[Buchempfehlungen] [zu den Jahrgängen]

Google
  Web www.agsp.de   

 

 

 

 

 

simyo - Einfach mobil telefonieren!

 


 

Google
Web www.agsp.de

 

Anzeigen

 

 

 

 


www.ink-paradies.de  -  Einfach preiswert drucken